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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Konditionen
Zahlungskonditionen: 30 Tage netto. Alle Preise verstehen sich exklusive
Mehrwertsteuer.


Bei Neukunden behalten wir uns vor, eine Anzahlung zu erheben. Diese kann in bar
oder mittels Banküberweisung erfolgen.


Der Mindestrechnungsbetrag beläuft sich auf CHF 25.00. Rechnungsbeträge unter
CHF 25.00 werden aufgerundet.


Die Muldenmiete bis 60 Tage ist in den Muldenpreisen inkludiert.
Überzeit und Nachtarbeit, die auf Veranlassung des Bestellers entstehen, werden gemäss
dem jeweiligen gültigen Nebengebührentarif des Transportgewerbeverbandes verrechnet.


Arbeitszeiten: Montag-Freitag von 07:00–17:00 Uhr
Wartezeiten berechnen wir mit dem auf der Preisliste aufgeführten Stundenansatz.
Bei Transporten ausserhalb unserer Muldenregion kann ein Zuschlag erhoben werden.


Schäden & Haftung
Die Mulden sind Eigentum der GAM Logistik GmbH und dürfen nicht durch Fremdfirmen
verschoben werden. Dies gilt auch für jegliches Anheben oder Verschieben durch den
Besteller. Die GAM Logistik GmbH lehnt jede Haftung für Fremdverschiebungen ab.


Der Besteller haftet für Schäden durch unsachgemässe Behandlung der Mulden; dies gilt
unter anderem für:


- Schäden, die durch das Verstellen oder Beladen der Mulden mit Baumaschinen
entstehen.
- Schäden, die durch Verbrennen von Materialien in Mulden oder in deren
unmittelbarer Nähe entstehen.
- Farbschäden, verursacht durch ätzende oder säurehaltige Materialien.
- Es ist verboten flüssigen Beton in den Mulden zu entsorgen. Schäden an Mulden,
sowie der Mehraufwand für die Reinigung der Mulden werden dem Besteller
verrechnet.
- Schlammmulden/Absetzbecken werden durch die GAM Logistik GmbH nur leer
transportiert. Der Besteller ist für das Absaugen und die Entsorgung zuständig.
Die Reinigung stark verschmutzter Mulden wird dem Besteller nach Aufwand
verrechnet.


Zufahrt, Kennzeichnung, Bewilligung
Die freie Zufahrt zum Muldenplatz für das Bringen, Wechseln oder Abholen der Mulde
muss durch den Besteller gewährleistet sein. Jegliche Mehraufwendungen werden dem
Besteller gemäss Tarif der aktuellen Preisliste verrechnet.


Der Besteller haftet für Schäden, die aufgrund von ungenügender Baustellenordnung
oder ungenügender Zufahrt entstehen, wie:


- Schäden, die durch ungenügende Baustellenzufahrten auf Privatgrundstücken
oder innerhalb von Baustellen an Mauern, Hauswänden, Hecken, Gartenzäunen
oder Autos entstehen. Bei engen Baustellenzufahrten ist der Besteller verpflichtet,
den Fahrer re

chtzeitig und korrekt einzuweisen und wo nötig eine Hilfsperson zu
stellen.


Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass die Tragfähigkeit des Untergrundes für den
Einsatz von Mulden ausreicht; auch ist er verpflichtet, den Untergrund mit geeigneten
Massnahmen (z.B. Brettunterlage) zu schützen. Der Besteller haftet für Belags- oder
Bordsteinschäden infolge Muldenabsetz- oder Aufnahmearbeiten.


Allfällige Schadenersatzforderungen sind innert 5 Arbeitstagen schriftlich zu melden.


Das Signalisieren und Beleuchten der Mulden ist Sache des Bestellers; ebenso das
Einholen von Bewilligungen bei Stationierung auf öffentlichem Grund soweit dies
notwendig ist.


Allenfalls anfallende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.


Materialien & Überladung
Das Überfüllen oder Überladen der Mulden ist nach den Bestimmungen des
Strassenverkehrsgesetzes verboten. Sämtliche Aufwendungen zur Einhaltung des
Strassenverkehrsgesetztes werden dem Besteller belastet.


Der Kunde ist verpflichtet, den Inhalt der Mulde wahrheitsgetreu anzugeben. Sollte sich
bei einer Kontrolle herausstellen, dass der Inhalt nicht den Angaben entspricht, haftet
der Auftraggeber auch für sämtliche Zusatzkosten, wie eventueller Wiederauflad und die
Entsorgung in eine geeignete Verwertungsanlage.


Folgende Materialien gelten als Sonderabfälle und müssen separat entsorgt werden (S)
und (ak) gemäss VeVa: (Abfuhr und Entsorgungspreise nach Absprache mit dem
Transport- oder Entsorgungsunternehmer) –
- Fleischabfälle, Kadaver usw.
- Flüssige Farb- und Lackreste, Bitumen, Lösungs- und Reinigungsmittel, Säuren,
Laugen, Betonzusatzmittel, Klebstoffe, Öle, Fette.
- Giftstoffe, Chemikalien jeglicher Art, explosive und leicht entzündbare Stoffe,
Lithium-Ionen-Batterien, radioaktiv verseuchte Abfälle, asbesthaltiges Material.
- Gasflaschen
- Kläranlagenrückstände, Russ und Schlacke aus Industrieheizungen
- diese Aufzählung ist nicht abschliessend


Schlussbestimmungen
Bei Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtsstand Meilen zuständig. Anwendbar ist
ausschliesslich schweizerisches Recht.


Mit der Erteilung eines Auftrages anerkennt der Kunde unsere Geschäftsbedingungen,
sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.


Mit der Erteilung eines Auftrages anerkennt der Kunde unsere Datenschutzrichtlinien,
welche unter www.gam-logistik.com einsehbar sind.


Oetwil am See, Januar 2024

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